Inhalt
Im Integrationskurs für junge Erwachsene (Jugendintegrationskurs) werden in bis zu 1000 Unterrichtsstunden neben Deutsch auch fachsprachliche, berufsorientierende und allgemeinbildende Inhalte vermittelt. Themen sind hier zum Beispiel das Bildungssystem, der Arbeitsmarkt, Berufsprofile, Gesundheitsvorsorge, Drogen- und Gewaltprävention oder auch Freizeitgestaltung.
Alle Inhalte sollen praxisorientiert und auch außerhalb des Klassenraumes vermittelt werden. Dazu dient auch eine Praxisphase gegen Ende des Kurses. Die selbstständige Arbeit in wechselnden Sozialformen (z.B. Gruppen- und Einzelarbeit) und der Einsatz von modernen Medien tragen zu einem lebendigen Unterricht bei. Wie im allgemeinen Integrationskurs werden auch im Jugendintegrationskurs der Erwerb von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) sowie von Kenntnissen über die Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland angestrebt. Der 100 Unterrichtsstunden umfassende Orientierungskurs ist integraler Bestandteil des Jugendintegrationskurses und dient der Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, Kultur und Geschichte in Deutschland. Im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt.
Der Jugendintegrationskurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) und "Leben in Deutschland" (LiD) ab.
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen.
Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.
Sonstige externe Prüfung
Dauer: Auf Anfrage
Voraussetzung: Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:
- Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie
- Förderungsart
- Integrationskurs für junge Erwachsene (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Integrationskurs (allgemein) (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i - Zielgruppe
- Jugendliche (Teilnehmende)
Migranten/-innen (Teilnehmende)
Flüchtlinge (Teilnehmende)