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Entgeltabrechnung

Inhalt

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung gehört zu den wichtigsten Verwaltungsaufgaben eines Unternehmens. Lernen Sie die verschiedenen Entlohnungsformen kennen und die wichtigsten Verfahren zur Ermittlung des Brutto- und Nettoentgelts anzuwenden.
Im Bereich Entgeltabrechnung stehen Ihnen folgende Themenfelder zur Auswahl:


  • Grundlagen und Begriffe der Entgeltabrechnung

  • Ermittlung von Brutto- und Nettoentgelt

  • Besonderheiten der Entgeltabrechnung


Der Bereich Entgeltabrechnung ist eine fundierte Grundlage für die Kaufmännischen Anwendersoftware. Sie können die Programme DATEV pro, Lexware financial office pro oder Sage New Classic erlernen.
Lexware findet insbesondere bei kleineren Unternehmern und Existenzgründern Anwendung. Sage wird hauptsächlich von mittelständischen Unternehmen genutzt. DATEV nutzen Betriebe, die mit Steuerberatungskanzleien zusammenarbeiten.

Informationen zum Lernsystem

Das MWS besteht aus verschiedenen thematischen Modulen. Nach Absprache mit der Agentur für Arbeit wird in einem persönlichen Beratungsgespräch ein individueller Qualifizierungsplan entwickelt. Ausgangspunkt sind dabei Ihre Vorkenntnisse und Ihre Ziele. Den Beginntermin können Sie ggf. in Absprache mit der Agentur für Arbeit selber festlegen. Sie lernen und arbeiten bei der DAA mit Fallstudien, Übungsmandanten und verschiedenen anderen Lernmaterialien (z. B. Videos) und werden von einem Lernberater betreut und von Dozenten unterrichtet.
Agentur für Arbeit, Versicherungsträger, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, Selbstzahler, etc.
DAA-Prüfung

Dauer: mehr als 1 Monat bis 3 Monate

Voraussetzung:

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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