Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 22.617 Weiterbildungskursen von 639 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Buchhaltung im Gesundheitswesen

Inhalt


  • Grundlagen des Rechnungswesens: Teilgebiete und Aufgaben des Rechnungswesens | Die Buchführung und ihre gesetzlichen Grundlagen | Inventur und Inventar | Bilanz und Eigenkapitalvergleich

  • Spezielle Buchführungspflichten im Gesundheitswesen: Kaufmannsarten | Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV) | Pflegebuchführungsverordnung (PBV) | Ausnahmen der Buchführungspflicht | Aufzeichnungspflicht | Aufzeichnungen nach steuerlichen Bestimmungen | Steuerbegünstigungen im Gesundheitswesen

  • Anwendung branchenspezifischer Kontenrahmen: Kontenrahmen nach KHBV und PBV | Abschlussgliederungsprinzip | Jahresabschluss nach KHBV und PBV

  • Buchhaltung in einer Klinik: Eröffnungsbuchungen | Geschäftsfälle | Abschlussbuchungen


Lernmethode
Sie qualifizieren sich mediengestützt auf unserer DAA-Internetplattform mit individueller Begleitung durch unsere Lernberater.

  • Agentur für Arbeit (SGB III) und Jobcenter (SGB II)

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Berufsgenossenschaften

  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

  • Selbstzahlung mit individuellen Zahlungsbedingungen möglich


DAA-Prüfung

Dauer: Auf Anfrage

Voraussetzung: Die Teilnahme-Voraussetzungen werden vorab in einem Beratungsgespräch geklärt.

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren