Inhalt
Unter Immissionen werden auf Mensch und Umwelt ganzheitliche Einwirkungen verstanden (dazu gehören u. a. Luftverunreinigung, Lärm, Strahlen etc.). Der deutsche Gesetzgeber hat dazu Regelungen im Bundes-Immissionsschutz-Gesetz getroffen. Nach der Teilnahme an diesem Modul kennen Sie die gesetzlichen Vorschriften und Sie werden in Zukunft bei der Entwicklung und Einführung umweltfreundlicherer Verfahren mitreden können.
Vorschriften des Immissionsschutzrechts
Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung
Eigenschaften von Schadstoffen
Ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Abfällen
oder deren Beseitigung oder Nutzung
Kontrolle und Beschränkung von Emissionen
Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen
Anlagen- und Verfahrenstechnik für den Immissionsschutz
Messung und Beurteilung von Geräuschen und Erschütterungen
Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Förderung möglich durch: Agentur für Arbeit, Jobcenter oder Optionskommunen, Rentenversicherungsträger, Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Dauer: 45 Stunden
Voraussetzung: