Inhalt
Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz muss der Arbeitgeber eine/einen Betriebsbeauftragte/-n für Abfall ernennen.
Zweck des Kurses ist die Vermittlung von Fachkenntnissen, welche die Teilnehmer/-innen befähigen sollen, in Firmen, Behörden, Verbänden oder NGOs, alltägliche Praxisfragen der gesetzeskonformen Abfallentsorgung zu bearbeiten, sei es hauptberuflich oder zusätzlich zum eigentlichen Aufgabengebiet.
Dauer: 45 Stunden
Voraussetzung: