Inhalt
Die Weiterbildung wurde nach den neuesten Richtlinien der § 43b und § 53c SGB XI aufgebaut.
Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege tätig zu werden.
Kammerprüfung
Dauer: 440 Stunden
Voraussetzung: