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Bestände erfassen, kontrollieren und bewerten

Inhalt

Sind Lagerbestände vorhanden, so müssen diese in periodischen Abständen erfasst und bewertet werden. Grundlage dafür sind entsprechende gesetzliche Bestimmungen. Um eine Buchführung ordnungsgemäß durchführen zu können, muss bekannt sein, welche Vermögensgegenständen (Maschinen, Waren, Bargeld) und welche Schulden (Verbindlichkeiten, Kredite) in einem Unternehmen vorhanden sind. Deswegen wird in Unternehmen eine Inventur durchgeführt. Dabei unterscheidet man zwischen einer körperlichen und buchmäßigen Inventur. Die körperliche Inventur findet in der Regel durch zählen, messen und wiegen statt. Durch die Bearbeitung von Fallstudien und Praxis-Beispielen mit zahlreichen Übungen vertiefen Sie Ihr Wissen, so dass Sie für den Einsatz an Ihrem (zukünftigen) Arbeitsplatz vorbereitet sind.

Dieses Thema ist Bestandteil unseres modularen Bildungssystems und lässt sich allein bearbeiten oder mit anderen Inhalten kombinieren. Deshalb steht vor der Nutzung unseres Systems immer eine ausführliche Erstberatung, in der Regel persönlich. Ausgehend von Ihren beruflichen Erfahrungen und Ihren Zielen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Qualifizierungs-/ Bildungsplan.


  • Agentur für Arbeit (SGB III) und Jobcenter (SGB II)

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Berufsgenossenschaften

  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

  • Selbstzahlung mit individuellen Zahlungsbedingungen möglich


DAA-Prüfung

Dauer: Auf Anfrage

Voraussetzung:

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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