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Ausbildung der Ausbilder/-innen (AdA)

Inhalt

Junge Menschen qualifiziert auszubilden, sollte im Bemühen eines jeden zukunftsorientierten Unternehmens und auch der Ausbildungsverantwortlichen liegen. Im Mittelpunkt des Lehrgangs zur Vorbereitung auf die Ausbilder-Eignungsprüfung steht die Anleitung zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren von Auszubildenden in der Ausbildung. Zugleich bereitet Sie dieser Kurs optimal auf die Prüfung vor der IHK vor.
Die Lehrgangsinhalte sind mit dem Rahmenlehrplan der IHK abgestimmt. Es stehen Ihnen folgende Themenfelder zur Verfügung.


  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen

  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

  • Ausbildung durchführen

  • Ausbildung abschließen




Informationen zum Lernsystem

Das MWS besteht aus verschiedenen thematischen Modulen. Nach Absprache mit der Agentur für Arbeit wird in einem persönlichen Beratungsgespräch ein individueller Qualifizierungsplan entwickelt. Ausgangspunkt sind dabei Ihre Vorkenntnisse und Ihre Ziele. Den Beginntermin können Sie ggf. in Absprache mit der Agentur für Arbeit selber festlegen. Sie lernen und arbeiten bei der DAA mit Fallstudien, Übungsmandanten und verschiedenen anderen Lernmaterialien (z. B. Videos) und werden von einem Lernberater betreut und von Dozenten unterrichtet.

Kammerprüfung

Dauer: mehr als 1 Monat bis 3 Monate

Voraussetzung:

Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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