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Integrationskurs für Zweitschriftlernende (BAMF)

Inhalt

Der bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten umfassende Integrationskurs für Zweitschriftlernende (Zweitschriftlernerkurs) richtet sich an Migranten, die den Schrifterwerb in einer bzw. mehreren Sprache(n) mit einem nicht-lateinischen Schriftsystem durchlaufen haben und in diesen Sprachen alphabetisiert sind. Das lateinische Alphabet müssen sie nun als weiteres Schriftsystem erwerben, um die deutsche Sprache erfolgreich erlernen zu können.

Im Zweitschriftlernerkurs erwerben sie zunächst das lateinische Alphabet, woran sich der Sprachkurs mit bis zu 900 Unterrichtseinheiten und der Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten anschließen. Im Sprachkurs erwerben die Teilnehmenden Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmans (GER) und im Orientierungskurs werden die Themenbereiche Politik in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung sowie Mensch und Gesellschaft behandelt. Der Zweitschriftlernerkurs schließt mit den beiden skalierten Abschlusstests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ) und „Leben in Deutschland“ (LiD) ab.
Der Integrationskurs wird staatlicherseits aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert. Kursteilnehmer müssen einen eigenen Kostenbeitrag in Höhe von 1,95 Euro pro Unterrichtsstunde bezahlen.

Kursteilnehmer können auf Antrag von der Zahlung des Kostenbeitrages befreit werden, wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres geringen Einkommens besonders schwer fällt. Der Antrag ist bei der örtlich zuständigen Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Dem Antrag ist ein Nachweis über die finanzielle Bedürftigkeit beizufügen.
Sonstige externe Prüfung

Dauer: mehr als 6 Monate bis 1 Jahr

Voraussetzung: Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs:


  • Ausländer, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie

Zertifikat
Leben in Deutschland (PrüfO 9.4.13, Teilprüfung für das "Zertifikat Integrationskurs") i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Integrationskurs für Zweitschriftlernende (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Integrationskurs (allgemein) (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Orientierungskurs (Kostenübernahme durch das BAMF) i
Zielgruppe
Migranten/-innen (Teilnehmende)
Flüchtlinge (Teilnehmende)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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