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Fachkraft - Lagerlogistik

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Fachkräfte für Lagerlogistik nehmen Güter an, kontrollieren sie und sorgen für eine sachgerechte Lagerung. Sie stellen Lieferungen sowie Tourenpläne zusammen, verladen Güter und versenden diese. So wirken sie bei der Optimierung logistischer Prozesse mit.

Fachkräfte für Lagerlogistik finden Beschäftigung in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche.

Typische Tätigkeiten:

  • Sie wirken bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen mit
  • nehmen Güter an und prüfen anhand der Begleitpapiere die ordnungsgemäße Lieferung
  • transportieren Güter innerhalb eines Betriebes (teils Gabelstaplerschein nötig)
  • kontrollieren Warenbestände auf Vollzähligkeit und Veränderungen
  • führen Maßnahmen zur Warenpflege durch
  • kommissionieren Güter, stellen Sendungen zusammen, verpacken, kennzeichnen und beschriften sie, verladen und versenden diese nach gesetzlichen Vorgaben
  • erstellen Lagerbestandslisten, Ladelisten Ladepläne sowie Versand- u. Begleitpapiere nach gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
  • wirken bei der Erstellung von Tourenplänen mit
  • wenden Informations- und Kommunikationssysteme, Standardsoftware sowie arbeitsplatzbezogene Software an

Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist nach dem Sozialgesetzbuch III förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft.
Wir geraten Sie gern !
Kammerprüfung

Dauer: mehr als 1 Jahr bis 2 Jahre

Voraussetzung: Schulabschluss und/oder abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung, ggf. Eignungsüberprüfung vor Ort

Abschluss
Fachkraft - Lagerlogistik (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 26.07.04) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Termine

Termine in anderen Regionen. Bundesweite Suche: www.iwwb.de

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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