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Aufgaben der zusätzlichen Betreuungsfachkräfte nach §87b SGB XI
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.
Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die betroffenen Heimbewohner zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten:
Malen und Basteln, handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten, Haustiere füttern und pflegen, Kochen und backen, Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern, Musik hören, musizieren, singen, Brett- und Kartenspiele, Spaziergänge und Ausflüge, Bewegungsübungen und tanzen in der Gruppe, Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten, und Friedhöfen, Lesen und Vorlesen, Fotoalben anschauen, etc.
Die Betreuungskräfte sollen den Pflegeheimbewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsinhalte richten sich nach den vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigten bundeseinheitlichen Richtlinien mit der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit am
1. Januar 2015.
Inhalte Basiskurs:
Inhalte Aufbaukurs:
Die Weiterbildung ist über die Agentur für Arbeit und weitere Kostenträger (z.B. Rentenversicherungsträger, BFD) förderbar. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihren Kostenträgern.
DAA-Prüfung
Dauer: mehr als 1 Monat bis 3 Monate
Voraussetzung: Zukünftige Betreuungsfachkräfte sollten vor allem Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen empfinden. Weitere wichtige Eigenschaften -vor allem in der Zusammenarbeit mit älteren kranken Menschen- sind Geduld und Einfühlungsvermögen.