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Betreuungskraft nach §53c SGB XI

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Aufgaben der zusätzlichen Betreuungsfachkräfte nach §87b SGB XI
Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die betroffenen Pflegeheimbewohner betreuen und aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.
Die Aufgabe der zusätzlichen Betreuungskräfte ist es, die betroffenen Heimbewohner zum Beispiel zu folgenden Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten:
Malen und Basteln, handwerkliche Arbeiten und leichte Gartenarbeiten, Haustiere füttern und pflegen, Kochen und backen, Anfertigung von Erinnerungsalben oder -ordnern, Musik hören, musizieren, singen, Brett- und Kartenspiele, Spaziergänge und Ausflüge, Bewegungsübungen und tanzen in der Gruppe, Besuch von kulturellen Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Gottesdiensten, und Friedhöfen, Lesen und Vorlesen, Fotoalben anschauen, etc.
Die Betreuungskräfte sollen den Pflegeheimbewohnern für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildungsinhalte richten sich nach den vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigten bundeseinheitlichen Richtlinien mit der Genehmigung des Bundesministeriums für Gesundheit am
1. Januar 2015.

Inhalte Basiskurs:

  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion

  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, etc.

  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedoku-mentation

  • Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung

  • Erste Hilfe, Verhalten bei Notfall
  • Inhalte Aufbaukurs:

  • Vertiefen der Kenntnisse und Methoden über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangsformen mit Betreuungsbedürftigen

  • Rechtskunde

  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre

  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitges-taltung für Menschen mit Demenzerkrankungen

  • Bewegung für Menschen mit Demenz

  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten
  • Die Weiterbildung ist über die Agentur für Arbeit und weitere Kostenträger (z.B. Rentenversicherungsträger, BFD) förderbar. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihren Kostenträgern.
    DAA-Prüfung

    Dauer: mehr als 1 Monat bis 3 Monate

    Voraussetzung: Zukünftige Betreuungsfachkräfte sollten vor allem Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen empfinden. Weitere wichtige Eigenschaften -vor allem in der Zusammenarbeit mit älteren kranken Menschen- sind Geduld und Einfühlungsvermögen.

    Zertifikat
    Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i
    Förderungsart
    Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

    Das Portal

    Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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    Frei für Bildung

    Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

    Zur Bildungsfreistellung

    Für Unternehmen

    Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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