Inhalt
'Richtlinie: Frischen Sie Ihren Wissens- und Kentnisstand auf!
Ihr Vorteil
Sach- und Fachkunde nach aktuellen Erfordernissen, Regelwerken und Vorschriften, Grundlage: DGUV Information 205-003
Erfüllung der Richtlinie "Fortbildung mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten innerhalb von drei Jahren"
Ausbildung im Sinne der vfdb-Richtlinie, sofern die Grundausbildung länger als fünf Jahre zurückliegt (und/oder eine berufliche Tätigkeit oder eine Fortbildung als Brandschutzbeauftragter nicht belegt werden kann)
Wichtig für wen?
Brandschutzbeauftragte
Inhalte:
1. Block:
Begrüßung und Einweisung
Möglichkeiten der Fortbildung des Brandschutzbeauftragten
Diskussion von Fallbeispielen
Sammeln von Umsetzungsproblemen
Diskussion von Lösungsansätzen mit gesetzlichen Möglichkeiten
2. Block:
Aufgaben des feuerwehrtechnischen Bediensteten
Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten
Gefahrenverhütungsschau und deren Umsetzung
Probleme mit Bestandsschutz und "Nach den Regeln der Technik"
Neues im Brandschutz
3. Block:
Zusammenarbeit mit der Feuerwehr im Einsatz
Ausbildung der Mitarbeiter des BSB
Vorbereiten und Nachbereiten von Einsätzen mit Beispielen
Handhabung von Katastrophenschutzplänen
Anpassen des Brandschutzes nach Nutzungsänderung
4. Block:
Wartungsverträge
Kontrolle der Wartungsfirmen
Neue Techniken im betrieblichen Brandschutz
Einkauf von Brandschutzmitteln
Abschlussbesprechung
Zulassungsvoraussetzung
Abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Lehrgangsabschluss: Teilnahmezertifikat
- Sonstiges Merkmal
- Brandschutzbeauftragte/r [privatrechtlich]
rollstuhlgerecht