Inhalt
Diese Weiterbildung führen wir auf der Grundlage der Prüfungsverordnung (GFABPrV) vom 13.12.2016 und den Empfehlungen des Arbeitskreises Qualitätsstandards für die SPZ und gFAB der BAG:WfbM (2005) durch. Der Gesamtumfang beträgt 790 Unterrichtseinheiten (UE), die sich aus 520 UE Theorieanteil und 120 UE Praxisanteile und 150 UE Abschlussarbeit zusammensetzen.
Der Lehrgang entspricht den Anforderungen zur Erlangung der Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation nach § 9 Abs. 3 Werkstättenverordnung, die für Fachanleiter*innen verbindlich vorgeschrieben ist.
Darüber hinaus haben Teilnehmer*innen mit Ausbildungseignungsprüfung die Möglichkeit, den Abschluss "Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder und Ausbilderinnen" (ReZa), zu erlangen.
Ziel dieser Fortbildung ist die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit der Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung. Sie sollen in die Lage versetzt werden, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Fachkraft hat das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen und deren Selbstbestimmung zu fördern. Neben den dafür erforderlichen Fachkenntnissen werden daher auch die für die tägliche Arbeit notwendige Stärkung der sozialen und persönlichen Kompetenzen vermittelt.
Das Seminar besteht aus 13 Modulen, die fünftägig sind.
In den Seminargebühren sind enthalten:
Seminargetränke
Kaffeepausen
Mittagessen
Seminarunterlagen /Referenten /Räume
Tagungsort:
Campus der gpe-Mainz
Galileo-Galilei-Straße 9a
55129 Mainz (Hechtsheim)
Tagungszeiten:
08:30 bis 16:30 Uhr
Alle Termine: 05.-09.03.2018 / 23.-27.04.2018 / 04.-08.06.2018 / 20.-24.08.2018 / 15.-19.10.2018 / 05.-09.11.2018 / 10.-14.12.2018 / 21.-25.01.2019 / 25.-02.-01.03.2019 / 01.-05.04.2019 / 06.-10.05.2019 / 19.-23.08.2019 / 23.-27.09.2019