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Master - Verteilte und mobile Anwendungen

Verteilte und mobile Anwendungen (M.Sc.)

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Science (M.Sc.) im Studiengang Verteilte und mobile Anwendungen an der Wilhelm Büchner Hochschule

Abschluss: Master of Science

Teilnahmevoraussetzungen:
Erststudium mit mind. 6 Semestern Regelstudienzeit und mind. 1-jähriger, einschlägiger Berufspraxis, Grundlagenkenntnisse aus den Bereichen Mathematik, Programmierung und Web-Seiten-Erstellung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe § 2 der Prüfungsordnung der Hochschule

Lehrgangsinhalte:
Homogenisierungsphase: zur Angleichung der Vorkenntnisse müssen 5 Module aus dem Bereich der Informatik gewählt werden:Basismodule: Elemente der theoretischen Informatik - Grundlagen der Objektorientierten Programmierung - Verteilte Informationsverarbeitung - Grundlagen des Software Engineering - Einführung in die App-Entwicklung + 10 Wahlmodule
Studium der Schlüsselkompetenzen: Projektmanagement und Methoden wissenschaft. Arbeitens - Managementtechniken und Interkulturelle Kompetenz
Kernstudium: Software Engineering Verteilter und mobiler Anwendungen - IT-Sicherheit Verteilter und mobiler Anwendungen + 2 Wahlpflichtmodule
Projektstudium

- Lehrgangsmaterial:

Module nach Wahl und Vorbildung

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2064 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 20 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module nach Wahl und Vorbildung

Begleitender Unterricht: 5 Tage Präsenzunterricht (16 Unterrichtsstunden)

  • Nah-Unterricht: 12 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 164316

Abschluss
Master of Science (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 13716 
24 Raten zu 539.00 EUR - Prüfungskosten: 780.00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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