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Tierpsychologin / Tierpsychologe

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Bereich tierartspezifischer Verhaltensweisen und Verhaltenstherapien um Verhaltensstörungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden, Katzen oder Pferden behandeln zu können

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Seminarteilnahme

Lehrgangsinhalte:
Grundlagenbereich: Grundlagen der Ethologie - Physiologie des Verhaltens - Wie Tiere lernen - Ökologie des Verhaltens
Wahlpflichtbereich (Hund, Katze oder Pferd - eine Tierart zur Wahl): u. a. Spezielle Ethologie des Hundes, Rassekunde, Beratungspraxis, Verhaltenstherapie, Tipps für Existenzgründer - Reviere und Revierverhalten von Katzen, Paarung, Fortpflanzung, Aufzucht, Jungtierentwicklung der Hauskatze, häufige Katzenprobleme - Abstammung, Sinnesleistung, Wahrnehmung und Kommunikation bei Pferden, Fortbewegungsverhalten, Spielverhalten, Reproduktionsverhalten, Pferdehaltung

- Lehrgangsmaterial:

15 Lehrbriefe (davon 6 Lehrbriefe im Pflichtbereich)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 15 Monate, gesamt 774 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 15 Lehrbriefe (davon 6 Lehrbriefe im Pflichtbereich)

Begleitender Unterricht: drei 2-tägige Seminare an Wochenenden in Wuppertal oder im Raum Stuttgart oder als Online-Seminare

  • Nah-Unterricht: 27 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7287215

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Tierpsychologe/-in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Ganztägig Fernunterricht 1170 
15 Raten zu 78 EUR
Fernunterricht

15 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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