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Staatlich geprüfte/r Übersetzer/in Französisch

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Prüfung zur/zum Staatlich geprüften Übersetzer/in Französisch nach den Prüfungsordnungen der Länder Saarland, Hessen und Baden-Württemberg mit den Wahlfächern Wirtschaft, Politik oder Geisteswissenschaften

Abschluss: Abschlussprüfung vor einem der zuständigen Prüfungsämter

Teilnahmevoraussetzungen:
Französischkenntnisse auf Niveau GER C1, sehr gute Deutschkenntnisse, mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss, Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung 21 Jahre

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
je Land unterschiedlich z. B. Saarland: Auslandsaufenthalt und Fachhochschulreife; Hessen: Auslandsaufenthalt oder möglichst Berufspraxis; Baden-Württemberg: Vollendung des 20. Lebensjahres und Berufserfahrung als Übersetzer oder Dolmetscher

Lehrgangsinhalte:
Grammatik - Linguistik - Übersetzungstechniken - Stilistik - Wirtschaftsfranzösisch - Landeskunde - Geisteswissenschaften (Philosophie, Psychologie, Soziologie, Politologie, Staats- und Gesellschaftslehre)

- Lehrgangsmaterial:

ca. 36 Lehrbriefe, Fachbuch sowie digitale Dokumente

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 1445 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 14 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • ca. 36 Lehrbriefe, Fachbuch sowie digitale Dokumente

Begleitender Unterricht: 5 Seminare (11 Tage), 1 Online-Seminar

  • Nah-Unterricht: 110 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 118195c

Die Prüfungsämter erheben Gebühren.
Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden; Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Abschluss
Dolmetscher/in / Übersetzer/in i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 5496 
24 Raten zu 229.00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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