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Schutz und Sicherheitskraft

Schutz und Sicherheitskraft (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Fortbildungsprüfung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

Abschluss: Fortbildungsprüfung Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK)

Teilnahmevoraussetzungen:
Beherrschung der deutschen Sprache; technische Voraussetzungen: Multimedia-PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Abschlussprüfung in einem anerkennten Ausbildungsberuf und mind. 2-jährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder mind. 5-jährige Berufspraxis, davon mind. 3 Jahre in der Sicherheitswirtschaft - Mindestalter 24 Jahre- Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, der nicht länger als 24 Monate zurück liegt

Lehrgangsinhalte:
Dienstkunde - Rechtskunde - Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz - Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik - Situationsbeurteilung und -Bewältigung - Kommunikation - Kunden- und Serviceorientierung - Zusammenarbeit

- Lehrgangsmaterial:

66 Lehrbriefe, Schulungsfilme

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 13 Monate, gesamt 280 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 66 Lehrbriefe, Schulungsfilme

Begleitender Unterricht: 3 Tage Präsenz, 1 Online Sprechstunde, 2 Onlineseminare

  • Nah-Unterricht: 24 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5100716

Abschluss
Schutz- und Sicherheitskraft (Fortbildungsprüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der IHK) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1014 
13 Raten zu 78 EUR
Fernunterricht

13 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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