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Patentrecht für Ingenieure/innen und Naturwissenschaftler/innen - Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz kompakt

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Fachwissen aus den Bereichen Deutsches Patent- und Gebrauchsmusterrecht, Europäisches und Internationales Patentrecht, Arbeitnehmererfindungsrecht, Grundlagen des Urheberrechts sowie Marken- und Designrecht

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Erste Erfahrungen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtschutzes sind von Vorteil; technische Voraussetzung: PC mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Teilnahme am Abschlussseminar

Lehrgangsinhalte:
Deutsches Patent- und Gebrauchsmusterrecht - Europäisches und Internationales Patentrecht - Arbeitnehmererfindungsrecht - Grundlagen des Urheberrechts - Marken- und Designrecht

- Lehrgangsmaterial:

4 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 181 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: eine eintägige Einführungsveranstaltung (8 Unterrichtsstunden, fakultativ) und ein zweitägiges Abschlussseminar (16 Unterrichtsstunden, obligatorisch) in dem die Abschlussklausur geschrieben wird ( 120 Minuten)

  • Nah-Unterricht: 14 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7306716

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1100 
2 Raten zu 515 EUR, sonstige Kosten: 70 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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