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Master - Medien- und Kommunikationsmanagement

Medien- und Kommunikationsmanagement (M.A.)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Arts im Studiengang Medien- und Kommunikationsmanagement

Abschluss: Master of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossenes Hochschulstudium, betriebswirtschaftliches Grundverständnis, Eignungsgespräch über Englischkenntnisse sowie mindestens ein Jahr qualifizierte Berufspraxis

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Betriebswirtschaft und Unternehmensführung: BWL und Managementlehre, Akquise und Verhandlungsführung, Unternehmensführung; Medien: Mediensystem Deutschland, Medienrecht, Medienplanung, Corssmediale Produktion und Gestaltung; Kommunikation: Unternehmenskommunikation, journalistisches Texten/Corporate Media, Marketing- und Markenmanagement; Möglichkeiten und Perspektiven PR
Vertiefungsrichtung Marketing: Markt- und Werbepsychologie, Werbekommunikation, Eventmarketing, Neuromarketing
Vertiefungsrichtung Kommunikation: Kommunikationspsychologie, Medienarbeit und Medienwirkungsforschung, New Media Management, audiovisuelle Kommunikation
Praxisprojekt - Master-Thesis

- Lehrgangsmaterial:

17 Module (Lehrbriefe, Podcasts, Videos etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2064 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 20 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 17 Module (Lehrbriefe, Podcasts, Videos etc.)

Begleitender Unterricht: Es werden Online-Veranstaltungen sowie fakultative Präsenzseminare in allen Studienzentren angeboten; weitere Informationen bei der Hochschule

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 162616

Abschluss
Master of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 13236 
24 Raten zu 539 EUR, sonstige Kosten: 300 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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