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Master - Bautenschutz [Fernstudium]

Master-Fernstudiengang Bautenschutz mit Abschluss Master of Science (M.Sc.)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Science im Studiengang Bautenschutz

Abschluss: Master of Science

Teilnahmevoraussetzungen:
erster berufsqualifizierender Abschluss in den Ingenieur-, Architektur-, Werkstoff-, Umwelt-, Verfahrens-, Denkmal- oder Naturwissenschaften sowie in naturwissenschaftlich-technisch orientierten Wirtschafts- bzw. Lehramtsstudiengängen; Näheres siehe bitte Prüfungs- und Studienordnung § 4

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe bitte Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Baustoffe und biologische Probleme - Abdichtung, Entsalzung, Trocknung - Methoden wissenschaftlicher Arbeit - Schutz von Fassaden - Schutz von Baustoffoberflächen und Recycling - Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit, Modellierungen - Naturwissenschaftlich-technische Probleme des Bautenschutzes - Master-Thesis und Kolloquium

- Lehrgangsmaterial:

8 Module (Studienbriefe, Fachbücher, Labor, Praktikum etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 2116 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 20,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 8 Module (Studienbriefe, Fachbücher, Labor, Praktikum etc.)

Begleitender Unterricht: an insgesamt 24 Tagen (6 Tage pro Semester)

  • Nah-Unterricht: 200 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 168616

Monatliche Ratenzahlung möglich, zzgl. Ratenzahlungsgebühr je Semester. Pro Semester fallen Laborkosten bis zu 225,00 EURO an. Vorgesehen ist der Erwerb von 90 Credit Points (CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS).

Abschluss
Master of Science (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 10000 
8 Raten zu 1250 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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