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Leiter/in des Sozialen Dienstes

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten um umfassende Aufgaben übernehmen zu können als "Bereichsleitung" - insbesondere für den Sozialen Dienst in Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene 3-jährige Berufsausbildung; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Umgang mit demenziell Erkrankten - Psychologische Handlungskonzepte - Führung von Mitarbeitern/Helfern in der Pflege - Allgemeines Qualitätsmanagement - Recht für Gesundheits- und Sozialberufe - Projektmanagement und Konzeptentwicklung - Förderung der geistigen Fitness

- Lehrgangsmaterial:

7 Module (Lehrbriefe, Lernvideos etc.)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 580 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 7 Module (Lehrbriefe, Lernvideos etc.)

Begleitender Unterricht: ca. 2 Stunden wöchentlich: Live-Online-Seminare oder Vor-Ort-Seminare

  • Nah-Unterricht: 208 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7313917

Lehrgangskosten ohne Seminare: 4500,00 (13 Raten à 346,15 Euro). Die tatsächliche Ratenhöhe kann aufgrund enthaltener Prüfungsgebühren abweichen.

Abschluss
Pflegedienstleiter/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 5950 
13 Raten zu 434,00 EUR, Prüfungskosten: 300 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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