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Start-Up-Manager/in

Geprüfte/r Start-Up Manager/in (FSGU)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als Start-Up-Manager/in

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss oder Hauptschulabschluss und mindestens ein Jahr Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich; technische Voraussetzungen: Internet-Zugang, Headset und Webcam

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und erfolgreiche Teilnahme an den Online-Seminaren

Lehrgangsinhalte:
u. a. Grundlagen der Existenzgründung - rechtliche Ausgestaltungen - Businessplan und Firmenbegleitung - Liquidität und Rentabilität - Grundlagen des Prozessmanagements - Prozessanalyse und Geschäftsprozessmanagement - Technologien in betrieblichen Prozessen - Produktionslayout - Produkt- und Servicedesign - Lagermanagement - lokale und globale Standortwahl

- Lehrgangsmaterial:

Module (Lehrbriefe und digitale Elemente)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 387 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 15 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • Module (Lehrbriefe und digitale Elemente)

Begleitender Unterricht: neun Online-Seminare (ortsungebunden) zu je 90 Minuten

  • Nah-Unterricht: 18 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7306516

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Start-Up-Manager/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 4450 
2 Raten zu 2225 EUR, kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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