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Fachreferent/in für Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht (ZAR)

Inhalt

Lehrgangsziel: Vermittlung von Kenntnissen in der Zwangsvollstreckung in den Bereichen allgemeines Zivilprozessrecht und Titulierung von Ansprüchen, Einzelzwangsvollstreckung nach Zivilprozessordnung, Gesamtvollstreckung nach Insolvenzordnung

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder mittlerer Bildungsabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung in Ausbildungsberuf mit rechltichen Bezügen (z. B. kaufmännischer Ausbildungsberuf)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen im Recht - Zivilprozessrecht - Zwangsvollstreckungsrecht - Insolvenzrecht

- Lehrgangsmaterial:

4 Lehrbriefe (per Email, als Download oder HTML-Datei)

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 155 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 4 Lehrbriefe (per Email, als Download oder HTML-Datei)

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7311916

Lehrgangskosten bei postalischer Abwicklung: 1050,00 EUR.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachreferent/in für Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 900 
9 Raten zu 100.00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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