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Fachkraft - Schutz und Sicherheit [Externenprüfung]

Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die auf die Externen-Prüfung der Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit an einer IHK (Industrie- und Handelskammer)

Abschluss: IHK-Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gemäß VO über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit vom 21.08.08

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Zur Externenprüfung wird zugelassen, wer zum Zeitpunkt der Prüfung eine Berufserfahrung von 4,5 Jahren nachweisen kann.

Lehrgangsinhalte:
Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste - Sicherheitsdienste - Kommunikation und Kooperation - Schutz und Sicherheit - Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen - Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel - Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation - Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen

- Lehrgangsmaterial:

27 Lehrbriefe, 5 Fachbücher

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 387 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 27 Lehrbriefe, 5 Fachbücher

Begleitender Unterricht: Ein Prüfungsvorbereitungsseminar (3 Tage/24UE) und wöchentliches Onlineseminar (78 Unterrichtsstunden)

  • Nah-Unterricht: 102 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5101116

Abschluss
Fachkraft - Schutz und Sicherheit (Ausbildungsberuf (BBiG), PrüfO vom 21.05.08) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Abschlussart
Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 3499 
18 Raten zu 194 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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