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Fachberatung für die Ernährung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen

Berater/in für Kinderernährung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Ernährungsberatung bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen

Abschluss: institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Grundkenntnisse in den Bereichen Ernährungslehre, Lebensmittelkunde, Ernährung, Prävention und Ernährungskommunikation wie sie im Grundkurs "Ernährungsberater/in" des Anbieters vermittelt werden;
technische Voraussetzung: PC mit Internetverbindung und eine Webcam

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern - Ernährung von Kindern und Jugendlichen - Ernährungsbildung und Außer-Haus-Verpflegung - Ernährung von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen Beschwerden - Bewegungs- und Entspannungsförderung für Kinder und Jugendliche

- Lehrgangsmaterial:

6 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Nährwerttabelle, Audio-Repetitorien als MP3-Dateien

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 181 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 6 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Nährwerttabelle, Audio-Repetitorien als MP3-Dateien

Begleitender Unterricht: Ein obligatorisches 12-stündiges Online-Seminar (zuzüglich 6 bis 8 Stunden offline für die Vor- und Nachbereitung)

  • Nah-Unterricht: 12 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 7302816

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1134 
6 Raten zu 189 EUR, kostenlos per Bildungsgutschein
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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