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Ausbildung der Ausbilder/innen in der Hauswirtschaft

Inhalt

Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 sowie Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Bereich Mitarbeiterführung

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor einer zuständigen Stelle für die Ausbildung in der Hauswirtschaft (z. B. der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen)

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung in der Hauswirtschaft oder in verwandten Berufen oder langjährige Berufserfahrung in der Hauswirtschaft; Kenntnisse Office-Paket; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
persönliche und fachliche Eignung

Lehrgangsinhalte:
Planung und Vorbereitung der Ausbildung - Durchführung der Ausbildung - Abschluss der Ausbildung und Mitarbeiterführung

- Lehrgangsmaterial:

3 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 206 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 3 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: Ein 1-tägiges Präsenzseminar in Stuttgart, Köln oder Hamburg sowie ein 1-tägiges Online-Seminar (insgesamt 16 Unterrichtsstunden)

  • Nah-Unterricht: 12 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5102816

Kostenermäßigung für Mitglieder im BV Hauswirtschaft und für Kunden von kompass-Fernlehrgängen.
Die Prüfbehörden erheben Prüfungsgebühren.

Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 1056 
4 Raten zu 264.00 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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