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Ausbildung der Ausbilder/innen (AdA)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009

Abschluss: Fortbildungsprüfung vor der Handwerkskammer (HWK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim oder der Handwerkskammer für Unterfranken gemäß Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009

Teilnahmevoraussetzungen:
Berufsausbildung und Berufspraxis, Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC und dem Internet. Der Lehrgang richtet sich insbesondere an angehende Techniker des DAA-Technikums;
technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
persönliche und fachliche Eignung gemäß §§ 28 - 30 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23.03.2005 in der Fassung vom 05.02.2009

Lehrgangsinhalte:
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen - Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenen mitwirken - Ausbildung durchführen - Ausbildung abschließen

- Lehrgangsmaterial:

28 Lehrbriefe - online

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 90 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 3,5 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 28 Lehrbriefe - online

Begleitender Unterricht: an insgesamt 3,5 Tagen (28 Unterrichtsstunden) in Osnabrück oder Würzburg

  • Nah-Unterricht: 28 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 5101016

Die Handwerkskammer erhebt eine Prüfungsgebühr.

Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 552 
6 Raten zu 92 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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