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Master - Arbeitsrecht und Personalmanagement

Arbeitsrecht und Personalmanagement (Master of Laws, LL.M.)

Inhalt

Lehrgangsziel: Prüfung zum Master of Laws im Studiengang Arbeitsrecht und Personalmanagement

Abschluss: Master of Laws (LL.M.)

Teilnahmevoraussetzungen:
Hochschulabschluss (mind. Staatsexamen, Diplom oder Bachelor) i.d.R. juristische oder wirtschaftswissenschaftliche Ausrichtung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Studienordnung

Lehrgangsinhalte:
Einführung in das Studium - Mitarbeiterauswahl und -führung - Individualarbeitsrecht - Kollektivarbeitsrecht - Sozialrecht - Personalmarketing und -beratung - Wahlpflichtmodul Soft Skills - Master-Thesis

- Lehrgangsmaterial:

9 Module 18 Monate wählbar

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 1961 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 19 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 9 Module 18 Monate wählbar

Begleitender Unterricht: 11 Seminartage

  • Nah-Unterricht: 63 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 168416

Bei der Lehrgangsdauer von 18 Monaten betragen die Kosten pro Monat 448,00 EUR. Vorgesehen ist der Erwerb von 90 Credit Points (CP) nach dem European Credit Transfer System (ECTS).

Abschluss
Master of Laws (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i
ESCO-Synonym
Master of Laws (Studium) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 8714 
24 Raten zu 336.00 EUR - Prüfungskosten: 650.00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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