Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 21.725 Weiterbildungskursen von 649 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Amateurfunk-Zeugnis

Inhalt

Lehrgangsziel:
Erwerb von Kenntnissen zur Ablegung der Amateur-Funkzeugnisse bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn

Abschluss: Abschlussprüfung bei der Bundesnetzagentur

Teilnahmevoraussetzungen:
mind. Hauptschulabschluss

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 14 Jahre sowie Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und nicht vorbestraft

Lehrgangsinhalte:
Allgemeine physikalisch-technische Grundlagen - Elektronenröhre und Halbleiter - Die Kurzwellen (Empfang und Senden) - Die Ultrakurzwellen (Empfang und Senden) - Modulation und Tastung - Antennen und Speiseleitungen - Stromversorgung - Kontroll- und Meßgeräte - Aufbau der Station und Selbstbau von Amateurfunkgeräten - Verhütung und Beseitigung von Rundfunk- und Fernsehstörungen - Der Amateurfunkverkehr - Morselehrgang (Tabellen, Schaltzeichen, Nomogramme usw.)

- Lehrgangsmaterial:

9 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 387 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Lehrmaterialien:

  • 9 Lehrbriefe

Begleitender Unterricht: ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer: 511680

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend Fernunterricht 576 
9 Raten zu 64 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren