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Regalanlagen prüfen - Qualifizierung zur befähigten Person (Regalinspekteur)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die neue DIN EN 15635 ist seit dem 01.08.2009 gültig und definiert unter anderem die wöchentliche Sichtprüfung sowie die jährliche Überprüfungen für ortsfeste Regalsysteme aus Stahl sowie verstellbare Palettenregale. Eine Beschädigung des Regalsystems kann die maximale Tragfähigkeit eines Lagersystems reduzieren und somit Unfälle im Lager verursachen. Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und Unfälle durch beschädigte Regalanlagen zu minimieren, ist eine systematische und regelmäßige Überprüfung der Lagereinrichtung Voraussetzung. Die Überprüfung wird durch befähigte Personen (Sachkundige) in jährlichen Abständen durchgeführt und befähigt gleichzeitig zur Durchführung der wöchentlichen Sichtprüfung.

  • rechtliche Grundlagen - Anforderungen an die befähigte Person für Regalanlagen sowie an den Betrieb - Regalarten - Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Lager - Gefährdungsbeurteilung / Schadensbewertung - Prüfung von Regalanlagen - Sicherheitsmanagement und Dokumentation

Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie mit schriftlicher interner Prüfung

Gültigkeit: Solange die vorgeschriebenen Voraussetzungen für befähigte Personen gegeben sind.

Zielgruppe: Mitarbeiter* aus den Bereichen Lager-Logistik, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter aus den Bereichen Wartung und Instandhaltung

Voraussetzungen: Die Personen müssen über Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels und der zu betrachtenden Gefährdung verfügen und diese aufrechterhalten. Diese Kenntnisse können erworben werden durch einen Berufsabschluss, Berufserf

Grundlage: - BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) - DIN EN 15635 - Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen - TRBS 1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) Befähigte Personen - DGUV Regel 108-007 (alt BGR 234) (Beru

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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