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Gehirntraining in Betreuungsangeboten - Pflichtfortbildung für Betreuungsassistenz § 53c SGB XI

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Im Gegensatz zum Gedächtnistraining, das vorrangig dem Speichern und Behalten von Informationen dient, zielt das Gehirntraining auf die Erhaltung und Förderung der geistigen Leistungsfähigkeit ab. Die entsprechenden Techniken können von allen Altersstufen genutzt werden, finden jedoch zunehmend in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens Anwendung. Dieses praxisorientierte Seminar zeigt Methoden und Techniken auf, die an der individuellen (Er-)Lebenswelt alter und kranker Menschen ansetzen und die unterschiedliche Gehirnfunktionen in Betreuungsangeboten trainieren und fördern.

  • Wiedergeben der Praxiseindrücke - Der Unterschied zwischen Gehirn- und Gedächtnistraining - Ganzheitliches Gehirntraining: Ziele und Grundsätze - Themenbereiche - Gedächtnistraining und Demenz - Vertiefung, Wiederholung und Reflexion

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültig: 1 Jahr

Zielgruppe: - Betreuungsassistenten* nach § 53 c SGB XI (ehemals § 87b SGB XI) - Interessierte Pflege(hilfs)kräfte

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: - Qualifizierung nach § 53 c (ehemals § 87b SGB XI) - Ausreichende Deutschkenntnisse

Rechtliche Grundlage: Richtlinien nach § 53c SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008 in der Fassung vom 23.11.2016)

Zertifikat
Betreuungskraft (nach § 43b SGB XI mit § 53b) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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