Inhalt
Die Anforderungen an Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht. Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist. Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE besteht in Zukunft die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung in Form von 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren. Diese dürfen in sog. Modulen á 7 Stunden absolviert werden. Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Fahrökonomie gewinnen in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Deren konsequente Umsetzung hilft außerdem, Unfälle zu vermeiden. Somit trägt die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei.
- Wirtschaftlichkeit durch Wartung und Pflege - Physikalische Grundlagen - Ausstattung und Auslegung - Fahrzeugtechnik und Kraftstoffersparnis - Abgasnachbehandlungssysteme - Alternative Kraftstoffe - Eco-Prinzipien
Abschluss: Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen 7 Zeitstunden teilnehmen, erhält er für dieses Modul keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.
Gültig: Innerhalb von 5 Jahren ist die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul in Kombination mit den Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.
Zielgruppe: (Berufs-)Kraftfahrer* im Personenverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE.
Rechtliche Grundlage: Mit dem "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr", dem sogenannten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und der dazugehörigen Berufskraftfahrer-Qualifika
- Zertifikat
- Busfahrer/in (gemäß § 5 BKrFQG, Führerschein-Klasse D)
- Abschlussart
- Berufskraftfahrer/in (nach BBiG und BKrFQG)