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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Fortbildung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zielgruppe: Personen, die zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) benannt sind.

Voraussetzungen: Benennung durch den Arbeitgeber zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Grundlage:Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 1

Lediglich ausgebildete Elektrofachkräfte dürfen innerhalb des eigenen Gewerkes kleinere elektrotechnische Arbeiten ausführen. Deswegen sollen Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten regelmäßig ihre Kenntnisse aktualisieren. Die DEKRA Akademie bietet Ihnen eine praxisorientierte Fortbildung speziell für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten mit gleichzeitigem Erfahrungsaustausch.

Grundlagen der Elektrotechnik: - elektrische Größen, ohmsches Gesetz, Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom, Magnetismus, Induktion Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit: - Gerätesicherheitsgesetz, Unfallverhütungsvorschriften - Wirkungen des elektrischen Stromes, Sicherheitsregeln - Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile - Unfallverhütung bei Arbeiten an Betriebsmitteln, PSA - Prüfung der Schutzmaßnahmen - Erste Hilfe und Unfallmeldung Praxiswissen: - Elektrotechnische Geräte und Baugruppen (Aufbau und Funktion) - Leitungen und Kabel (Kennzeichnung, Auswahl und Verarbeitung) - Messgeräte, Werkzeuge und Hilfsmittel - Abgrenzung der selbstständig durchzuführenden und der nicht erlaubten Arbeiten

Mindestteilnehmerzahl: 5

Zertifikat
Fachkraft - Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gemäß DGUV)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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