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Asbestarbeiten - Sachkunde TRGS 519, Anl. 4C - ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten + geringen Umfangs - Erstschulung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Zielgruppe: Alle Personen, die sich mit dem Aus- und Abbau von Asbestzementprodukten (Platten, Rohre etc.) befassen. Interessenten aus dem Bereich Heizung/Klima/Sanitär, die bei der Sanierung von Geräten, Anlagen und Gebäudeteilen Umgang mit asbesthaltigen Produkten

Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen

Grundlage:Gefahrstoffverordnung, TRGS 519: Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

Gültigkeit:6 Jahre ab dem Datum der Prüfung

Wenn Ihr Betrieb Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen möchte, bei denen die Arbeiter mit Asbestprodukten umgehen müssen, ist Vorsicht geboten. Der Gesetzgeber hat deshalb den Arbeits- und Gesundheitsschutz geregelt; das Stichwort lautet 'TRGS 519'. Sogenannte ASI-Arbeiten dürfen danach nur durchgeführt werden, wenn Sie sicherstellen, daß die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für diese Arbeiten geeignet ist. Die personelle Ausstattung stimmt, wenn Sie sachkundige Personen beschäftigen. Bei uns erhalten Sie bzw. Ihre Mitarbeiter* im Fall der erfolgreichen Seminarteilnahme den Nachweis der Sachkunde. Der Gesetzgeber differenziert nach der Belastung der Arbeitnehmer. Der hier angezeigte Lehrgang bezieht sich auf alle Arbeiten an Asbestzementprodukten und auf Arbeiten geringen Umfangs. Die Arbeiten geringen Umfangs werden folgendermaßen definiert: (1) Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest können als Arbeiten geringen Umfangs eingestuft werden, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung für das Gesamtobjekt (z.B. Anlage, Gebäude, Betriebsstätte) nachgewiesen wird, dass folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: 1. Für die Arbeiten werden nicht mehr als 2 Beschäftigte eingesetzt; 2. die bis zum Abschluss der Arbeiten mit Asbest erforderliche Gesamtarbeitsdauer einschließlich der vor Ort auszuführenden Nebenarbeiten nach Nummer 2.4, insbesondere der Reinigung, beträgt nicht mehr als vier Personenstunden (Freigabe-Messungen nach Nummer 14.5 zählen nicht zum Umfang der Arbeiten); 3. die Faserkonzentration überschreitet während der Arbeiten zu keinem Zeitpunkt 100 000 Fasern/m³.

  • Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest - Asbestprodukte Erkennung, Messung, Grenz- und Richtwerte - Arbeitsschutz - Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 - Personelle Anforderungen - Bestimmungen zum Schutz der Umwelt - Asbest-Richtlinien - Sicherheitstechnische Maßnahmen - Sanierungsverfahren und Sanierungsdurchführung - Entsorgung asbesthaltiger Abfälle Die Inhalte entsprechen den Anforderungen der TRGS 519. Die Schulungsveranstalter werden von den zuständigen Behörden auf dieser Grundlage anerkannt.

Mindestteilnehmerzahl: 8

Zertifikat
Asbestschein (Sachkundenachweis)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

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