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Asbestarbeiten - Sachkunde TRGS 519, Anl. 3 - ASI Arbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten - Erstschulung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Wenn Ihr Betrieb Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführen möchte, bei denen die Arbeiter* mit Asbestprodukten umgehen müssen, ist Vorsicht geboten. Der Gesetzgeber hat deshalb den Arbeits- und Gesundheitsschutz geregelt; das Stichwort lautet 'TRGS 519'. Sogenannte ASI-Arbeiten dürfen danach nur durchgeführt werden, wenn Sie sicherstellen, dass die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für diese Arbeiten geeignet ist. Die personelle Ausstattung stimmt, wenn Sie sachkundige Personen beschäftigen. Bei uns erhalten Sie bzw. ihre Mitarbeiter im Fall der erfolgreichen Seminarteilnahme den Nachweis der Sachkunde. Der Gesetzgeber differenziert nach der Belastung der Arbeitnehmer (TRGS 519 Anlage 3 oder 4 ). Der hier angebotene Lehrgang erfasst ASI-Arbeiten an allen Asbestprodukten.

  • Arten, Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest - Asbestprodukte; Erkennung, Messung, Grenz- und Richtwerte - Umgang mit Asbest - arbeitsschutzrechtliche Vorschriften - Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 - Bestimmungen zum Schutz der Umwelt (Immiss

Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie nach einer unter Aufsicht der zuständigen Behörde durchgeführten schriftlichen Prüfung.

Gültigkeit: 6 Jahre ab dem Datum der Prüfung

Zielgruppe: Sanierungs- und Baustellenleiter*, Architekten und Bauingenieure, Mitarbeiter von Sanierungsfirmen und verantwortliche Personen aus dem Bereich Klima/Lüftung/Isolationstechnik, Mitarbeiter von Baubehörden.

Voraussetzungen: Mindestens eine einjährige Praxis bei der Durchführung von Sanierungsvorhaben

Grundlage: Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS) 519

Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Zertifikat
Asbestschein (Sachkundenachweis)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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