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Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt

Inhalt

Mit der Initiative zur Modernisierung des Mehrwertsteuer-Systems, will die EU-Kommission die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter auf neue Füße stellen.

Ziel der Reformen ist die Umsetzung des Bestimmungslandprinzips, also die Besteuerung dort, wo die Leistung verbraucht wird. Die Intra-Union-Lieferung zwischen zertifizierten Unternehmern wird im Reverse Charge-Verfahren abgewickelt. Die Zusammenfassende Meldung ZM ist dann also hinfällig.

Begleitet werden diese Pläne von der dann vorgeschriebenen elektronischen Rechnung. Die Daten der Rechnung müssen innerhalb von 2 Tagen sowohl an die Leistungsempfänger, als auch parallel dazu direkt an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Die Registrierung im Mehrwertsteuersystem erfolgt dann innerhalb der EU nur noch einmal und alle Meldungen werden zentral an eine Stelle übermittelt - One Stop Shop (OSS).

Das Tagesseminar geht auf diese neuesten Entwicklungen und die Pläne ein, beschreibt aber auch die (noch) geltenden Verfahren zur innergemeinschaftlichen Lieferung, innergemeinschaftlichem Erwerb, Reihen- und Dreiecksgeschäfte, sowie das Reverse Charge Verfahren.Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

  • Intra-Union-Lieferung
  • TCP zertifizierte Unternehmer
  • Elektronische Rechnung
  • One Stop Shop OSS

Innergemeinschaftliche Lieferung

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Reihengeschäfte

Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Reverse Charge

Fernverkauf

Konsignationslager

Ansprechpartner: Vicky Hammes
Telefon: +49.261.3047115
Fax: +49.261.3047123
Email: hammes@ihk-akademie-koblenz.de

Teilnahmebescheinigung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
10.12.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Di.
425  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 20 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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