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Aktuelles für Ausbilder

Inhalt

Betriebliche Ausbilder und Ausbilderinnen werden überall dort gebraucht, wo Auszubildende in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden sollen.
Sie aktualisieren Ihre Kenntnisse und tauschen Ihre gewonnenen praktischen Erfahrungen aus.- Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung

  • Ausbildungsverträge rechtskräftig abschließen
  • Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetrieben und Azubis
  • Einhaltung von Schutzvorschriften, z. B.
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Arbeitszeitgesetz
  • Bundesurlaubsgesetz
  • Verlängerung - Verkürzung der Lehrzeit
  • Berufsschulpflicht und Prüfungsanmeldung
  • Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Erstellen von Ausbildungszeugnissen
  • Aktuelle Fragen aus der Praxis der Teilnehmer
  • Ausbildungspraxis
  • Betriebliche und individuelle Ausbildungspläne erstellen
  • Unterweisungseinheiten planen und strukturieren
  • Aktuelle Lehr- und Lernmethoden einsetzen
  • Lernaufträge
  • Gruppenarbeiten
  • Azubiprojekte
  • Leittexte
  • Moderation
  • Lernerfolg sicherstellen
  • Unterstützung bei Lernschwierigkeiten
  • Umgang mit Leistungs- und Verhaltensstörungen
  • Gezielte Prüfungsvorbereitung

    Ansprechpartner: Olivia Kingaby
    Telefon: +49.261.3047130
    Fax: +49.261.3047123
    Email: kingaby@ihk-akademie-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
08.10.24 08:30 - 16:30 Uhr Ganztägig
Di.
425  Josef-Görres-Platz 19
56068 Koblenz

max. 14 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 3

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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