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Ausbildung der Ausbilder (AdA)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Das Angebot richtet sich an alle Personen, die eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf haben und als Ausbilder tätig werden möchten. Die bestandene Ausbildereignungsprüfung rechtfertigt die Befreiung von Teil IV (Berufs und Arbeitspädagogik) der Meisterprüfung.

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen
Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten
Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen

Fortbildungsprüfungszeugnis - Ausbildereignungsschein 

Anmeldeschluss: 01.06.2020

Anmeldung bei Petra Langer
Telefon: 0621 53824-14
Telefax: 0621 53824-40
Email: planger@hwk-pfalz.de

Zertifikat
AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder, nach BBiG, AEVO vom 21.01.2009) i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 4 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenArtPreisOrtBemerkungen
12.06.17 - 23.06.17 08:00 - 15:30 Uhr Ganztägig
Mo. und Fr.
720  Karlsbader Str.
67065 Ludwigshafen am Rhein

Montag bis Freitag, von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

weitere Infos.­.­.­

11.06.18 - 22.06.18 08:00 - 15:30 Uhr Ganztägig
Mo. und Fr.
s.o.
720  Karlsbader Str. 2
67065 Ludwigshafen am Rhein

Montag bis Freitag, von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

weitere Infos.­.­.­

13.05.19 - 24.05.19 08:00 - 15:30 Uhr Ganztägig
Mo. und Fr.
s.o.
720  s.o.

Montag bis Freitag, von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr 

weitere Infos.­.­.­

15.06.20 - 26.06.20 08:00 - 15:30 Uhr Ganztägig
Mo. und Fr.
s.o.
720  s.o.

Montag bis Freitag, von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr 

weitere Infos.­.­.­

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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