Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 22.617 Weiterbildungskursen von 639 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Sicherheitsfachkraft - Vorbereitung auf die IHK Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Der Bedarf an privaten Sicherheitskräften ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Voraussetzung zur Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, ist das erfolgreiche Absolvieren der IHK Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO.

  • Erste Hilfe - Teamfähigkeit und Kommunikation - Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Bürgerliches Gesetzbuch - Straf- und Verfahrensrecht - Unfallverhütungsvorschriften - Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und

Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie; ggf. Sachkundeprüfung §34a GewO (IHK)

Zielgruppe: Personen, die eine berufliche Zukunft im Sicherheitsgewerbe (z. B. Sicherheitsfachkraft im Bewachungsgewerbe, Night Service Agent, Flughafensicherheit) anstreben.

Voraussetzungen: - Hauptschul- oder vergleichbarer Abschluss - Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag - Berufsausbildung individuell bedingt - Mindestalter 21

Grundlage: Unterrichtung und Sachkundeprüfung erfolgen gem. § 34 a GewO durch die IHK

Mindestteilnehmerzahl: 1

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Zertifikat
Sachkundeprüfung Bewachungsgewerbe § 34a GewO (Bewachungsverordnung)
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren