Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 22.617 Weiterbildungskursen von 639 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Sicherheitsbeauftragte/-r - Fortbildung

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Aus dem Sozialgesetzbuch VII geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Sicherheitsbeauftragte sollen den Unternehmer beim betrieblichen Arbeitsschutz unterstützen, in dem sie insbesondere auf die spezifischen Gesundheits- und Unfallgefahren achten und auf ihre Verhütung hinwirken. Die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten* erfordert aktuelle Kenntnisse im Arbeitsschutz. Um dieses auch gewährleisten zu können, sollte sich jeder Sicherheitsbeauftragte durch Fortbildungen immer auf dem aktuellen Kenntnisstand halten, somit kann auch ein Arbeitsschutz nach aktuellen Gesichtspunkten im Unternehmen durchgeführt werden.

  • Überblick über aktuelle Vorschriften und technische Regeln - Aktuelle Rechtsprechung - § 22 Sozialgesetzbuch VII - Regelwerk der DGUV - § 20 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) - DGUV Regel 100-001 (BGR A1) - Betriebssicherheitsverordnung 2015 - Arbeitsstättenverordnung / Arbeitsstättenrichtlinie - Anforderung und Risiken im Alltag - Erfahrungsaustausch

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültig:

Zielgruppe: Sicherheitsbeauftragte

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Schriftliche Benennung durch den Arbeitgeber zum "Sicherheitsbeauftragten"

Rechtliche Grundlage: § 20 DGUV Vorschrift 1, Abs. 6

Sonstiges Merkmal
Sicherheitsbeauftragte/r
Auffrischung (Lernzielniveau) i
Fachkraft - Arbeitssicherheit [privatrechtlich] i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren