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Schulung von angelernten Kräften und Hilfskräften in der Grundpflege (SGB XI)

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Mit der Protokollnotiz zum § 3 Abs. 3 der Vereinbarung gemäß § 89 SGB XI über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen in Rheinland-Pfalz vom 2. April 2008 haben die zuständigen Leistungserbringer zusammen mit den entsprechenden Kostenträgern in Rheinland-Pfalz einen Rahmen zum Nachweis von theoretischen und praktischen Kenntnissen in der Grundpflege geschaffen. Das Seminar wird mit dem Ziel durchgeführt, die Qualität der pflegerischen Tätigkeiten von Hilfskräften und angelernten Kräften zu sichern und zu überprüfen. Außerdem sollen wichtige Bereiche einer schnelleren und standardisierten Informationsweitergabe gesichert werden. Die Zufriedenheit der Pflegeempfänger ist dabei oberstes Ziel.

Tag 1: Grundlagen körperlicher und geistiger Beeinträchtigungen Tag 2: Erste Hilfe Tag 3: Elementare Pflege 1 Tag 4: Elementare Pflege 2 Tag 5: Spezielle Pflegeschwerpunkte

Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie "Schulung von angelernten Kräften und Hilfskräften in der Grundpflege (SGB XI)" nach interner Prüfung (schriftlich)

Gültig:

Zielgruppe: Angelernte Kräfte und Hilfskräfte mit/ohne Berufserfahrung

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Bestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Rechtliche Grundlage: Protokollnotiz zu § 3 Abs. 3 der Vereinbarung gemäß § 89 SGB XI über die Vergütung ambulanter Pflegeleistungen in Rheinland-Pfalz vom 2. April 2008

Sonstiges Merkmal
Pflegehelfer/in [privatrechtlich]

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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