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SCC Dok. 18 - Schulung für Mitarbeiter/-innen mit bestimmten Voraussetzungen - eintägig

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

SCC ist ein Managementsystem, das Sie als Auftragnehmer* (C = Contractor) in den Mittelpunkt stellt. Ihre Auftraggeber stellen Anforderungen an Ihr Unternehmen, zu denen auch die Einhaltung von Forderungen an den Arbeits- und Umweltschutz, insbesondere auf fremdem Betriebsgelände, gehört. Im Rahmen der SCC-Zertifizierung wird unter anderem geprüft, ob Ihre operativen Mitarbeiter und Führungskräfte eine SGU-Schulung und Prüfung absolviert haben (SGU = Sicherheit, Gesundheit, Umwelt). Die erfolgreiche Zertifizierung nach SCC gibt Ihnen die Möglichkeit, Aufträge wahrzunehmen, während der Auftraggeber die Garantie hat, dass auf seinem Betriebsgelände der Standard bezüglich Arbeitssicherheit und Umweltschutz gewahrt wird. Dieses Seminar dient als Prüfungsvorbereitung auf die SCC Dokument 18 Prüfung.

  • Arbeitsschutzgesetzgebung und -überwachung - Unfallursachen und Verhalten bei Unfällen - Gefahrstoffe - Brand- und Explosionsgefahr - Maschinen und Werkzeuge; Schweißen und Schneiden - Transportieren und Heben von Lasten; Stolperstellen - Arbeiten auf hoch- und tiefgelegenen Arbeitsplätzen - Persönliche Schutzausrüstung - Arbeiten in Behältern und engen Räumen

Abschluss: Zertifikat der DEKRA Akademie nach (schriftl.)er Prüfung

Gültig: 10 Jahre, danach ist eine Rezertifizierung analog dem Verfahren einer Erstzertifizierung erforderlich

Zielgruppe: Operative Mitarbeiter von Kontraktoren, deren Betrieb nach SCC zertifiziert wird

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: - Berufsausbildung/Studium in Deutschland Abgeschlossene deutsche Berufsausbildung/ deutsches (Fach)-Hochschulstudium (gemäß BBiG bzw. Qualifikationsgruppen 1-4 gemäß Anla-ge 13 SGB VI) - Berufsausbildung/Studium im Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 1- 4 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht mit mind. 1-jähriger Berufserfahrung in Deutschland und damit Kenntnissen im deutschen Arbeits- und Umweltschutz - An-/Ungelernte Personen aus dem In- und Ausland Personen, deren Qualifikation der Qualifikationsgruppe 5 gem. Anlage 13 SGB VI entspricht, die jedoch aufgrund mind. 3-jähriger Berufserfahrung in Deutschland in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fähigkeiten erworben haben, die üblicherweise denen von Personen der höheren Qualifikationsgruppe 4 entsprechen und damit Kenntnisse im deutschen Arbeits- und Umweltschutz besitzen

Rechtliche Grundlage:

Zertifikat
SCC Sicherheits Certifikat Contraktoren

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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