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Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel prüfen - Qualifizierung zur befähigten Person

Inhalt

Zielgruppe: Elektrofachkräfte, die Wiederholungsprüfungen zur Feststellung der elektrischen Sicherheit an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln durchführen bzw. zukünftig durchführen sollen. Angesprochen sind auch 'Elektrotechnisch unterwiesene Personen', d

Voraussetzungen: - Mindestens Facharbeiterabschluss im Elektrohandwerk - ein Jahr praktische Erfahrung mit zu prüfenden Arbeits- bzw. Betriebsmitteln - Nachweis als "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" - Mindestalter 18 Jahre - Kenntnisse über Aufbau

Grundlage:- ArbSchG - BetrSichV - DGUV Vorschrift 3 (alt: BGV A3) - TRBS 1201 - TRBS 1203 - DIN VDE 0701 - DIN VDE 0702 - VDI 4068
Kursziel: Zertifikat 'Befähigte Person zum Prüfen von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel' der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch)
Gültigkeit:Der Ausbildungsnachweis gilt in Verbindung mit zeitnahen beruflichen Tätigkeiten, gem. TRBS 1203. Befähigte Personen müssen laut VDI 4068 Blatt 4 mindestens alle drei Jahre an einer Weiterbildung oder einem Erfahrungsaustausch teilnehmen.

Der Unternehmer (m/w/d) ist laut Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, nur ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (Arbeitsmittel) einzusetzen, von denen keine elektrische Gefährdung ausgeht bzw. diese hinreichend begrenzt wird. Die DEKRA Akademie vermittelt Ihnen das erforderliche Wissen, damit dieser Verpflichtung nachgekommen werden kann.

  • Anwendungsbereiche - Prüffristen - Begriffsbestimmungen - Prüfungen + gesetzliche Regelungen + Prüfpersonal + Durchführung + Auswertung - Dokumentation - Kennzeichnung - Abschlussprüfung (theoretisch und praktisch)

Mindestteilnehmerzahl: 6

Sonstiges Merkmal
Befähigte Person

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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