Inhalt
Maschinen- und Anlagenführer* sind für das Einrichten, Inbetriebnehmen, Bedienen und auch für die Instandhaltung von Fertigungsmaschinen und -anlagen zuständig. Sie arbeiten in den in verschiedensten Produktionszweigen z. B. an Werkzeug-, Textil-, Druckmaschinen oder Anlagen für die Nahrungs- und Genussmittelherstellung. Somit sind ausgebildete Maschinen- und Anlagenführer mit einem IHK Abschluss vielseitig einsetzbar. Die Umschulung zum Maschinen- und Anlagenführer, mit IHK Facharbeiterabschluss, liefert eine solide Basis für Ihre weitere berufliche Zukunft. Denn aufgrund des demografischen Wandels, werden ausgebildete Fachkräfte zukünftig gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Darüber hinaus haben Sie mit einer bestandenen Facharbeiterprüfung die Möglichkeit, eine Aufstiegsqualifizierung zu besuchen und z.B. 'Ihren' Industriemeister zu machen.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht - Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes - Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - Umweltschutz - Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen - Betriebliche und technische Kommunikation - Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen - Prüfen - Branchenspezifische Fertigungstechniken - Steuerungs- und Regelungstechnik - Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen - Steuern des Materialflusses - Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen - Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen - Prüfungsvorbereitung - Betriebspraktikum
Abschluss: Berufsabschluss 'Maschinen- und Anlagenführer/-in' mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (schriftlich, mündlich, praktisch)
Zielgruppe: * Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.
Voraussetzungen: Allgemeinbildung: Keine besonderen Vorgaben, möglichst Hauptschulabschluss Berufsausbildung: nicht erforderlich Berufspraxis: Kenntnisse aus dem Metallbereich sind von Vorteil Ausnahmeregelung: Nur in Absprache zwischen der Dekra Akademie und dem Kostent
Grundlage(n): Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer / zur Maschinen und Anlagenführerin vom 20.08.2007
Mindestteilnehmerzahl: 1
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer