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Leitern und Tritte prüfen - Fortbildung für befähigte Personen

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Befähigte Personen/Sachkundige, die gewerblich genutzte Leitern und Tritte regelmäßig prüfen, sind zur Weiterbildung verpflichtet. Dieses Seminar erfüllt die Anforderungen nach TRBS 1203 sowie VDI 4068.

  • Überblick über aktuelle Vorschriften und technische Regeln - Betriebssicherheitsverordnung - Arbeitsstättenverordnung / Arbeitsstättenrichtlinie - Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherung - Anforderung und Risiken im betrieblichen Alltag - aktuelle Änderungen im Regelwerk - Sicherheitstechnische Bewertung - Prüfpraxis - Erfahrungsaustausch

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Zielgruppe: Befähigte Personen/Sachkundige, die nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Prüfaufgaben betraut sind.

Voraussetzungen: - Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im technischen Bereich - Schriftliche Benennung durch den Arbeitgeber zur 'Befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten' - Regelmäßige Ausübung der Prüftätigkeit

Grundlage: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); DGUV Information 208-016 (BGI 694) ; Verein Deutscher Ingenieure (VDI) 4068; VDI 4068 Blatt 3

Je nach Stand der Anmeldungen kann es sein, dass der Kurs nach Frankfurt verlegt wird.

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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