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Lastaufnahmemittel prüfen - Qualifizierung zur befähigten Person

Inhalt

Wenn Lasten bewegt oder gehoben werden, benötigt man oftmals Lastaufnahmemittel. Um die Arbeitssicherheit jederzeit gewährleisten zu können, sind Unternehmer* verpflichtet, diese regelmäßig durch eine 'Befähigte Person' prüfen zu lassen. In dem Seminar 'Lastaufnahmemittel prüfen - Qualifizierung zur befähigten Person' der DEKRA Akademie erwerben Sie die nötigen Kenntnisse um Prüfungen dieser Art durchführen zu können. Bei der Ausbildung stehen der Erwerb von Grundlagen- und Spezialwissen im Bereich Lastaufnahmemittel, sowie deren Einbindung in die Prüftätigkeit im Vordergrund. Im Speziellen werden Kenntnisse vermittelt, die für eine jährliche Prüfung von Lastaufnahmemittel erforderlich sind.

  • Gesetzliche Vorschriften (Strafgesetzbuch, Ordnungswidrigkeiten Gesetz, BGB) - Kenntnisse über zur Verfügung stehende Lastaufnahmemittel - Tragfähigkeit von Lastaufnahmemitteln Anschlagart und Neigungswinkel - Auswahl geeigneter Lastaufnahmemittel -

Abschluss: Zertifikat 'Befähigte Person zum Prüfen von Lastaufnahmemittel' der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch)

Gültigkeit: Der Ausbildungsnachw?eis gilt in Verbindung mit zeitnahen beruflichen Tätigkeiten, wie in der TRBS 1203 und VDI 4068 Blatt 2 beschrieben. In der VDI 4068 Blatt 2 Abs. 5.1 ist auch beschrieben, dass durch Nachweis regelmäßiger Prüfertätigkeit und e

Zielgruppe: Personen, die zukünftig gewerblich genutzte Lastaufnahmemittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen sollen.

Voraussetzungen: Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im technischen Bereich

Grundlage: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV); DGUV Vorschrift 1 (BGV A1); DGUV Regel 100-500 (BGR 500) Kap. 2.8: Verein Deutscher Ingenieure (VDI) 4068; TRBS 1201

Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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