Inhalt
Der Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement (IHK) ist ein klar strukturierter, attraktiver, aktueller und moderner Universalberuf mit Spezialisierung für den Einsatz in unterschiedlichen Unternehmensbereichen. Das neue Berufsbild löst die traditionellen Berufe Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation sowie Fachangestellte/-r für Bürokommunikation ab.
Kernqualifikationen - Kaufmännisches Rechnen für Büroberufe - Grundlagen - Wirtschafts- und Sozialkunde - IT - Grundlagen - Fremdsprachliche Kommunikation - Büroprozesse gestalten - Aufträge bearbeiten - Sachgüter und Dienstleistungen beschaffen - Kunden akquirieren und binden - Wertströme erfassen und beurteilen - Gesprächssituationen gestalten - Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen - Liquidität sichern und Finanzierung vorbereiten - Wertschöpfungsprozesse darstellen und optimieren - Geschäftsprozesse darstellen und optimieren - Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren - Ein Projekt planen und durchführen - Prüfungsvorbereitung Wahlqualifikationen (zwei zur Auswahl) - Auftragssteuerung und -koordination - Kaufmännische Steuerung und Kontrolle - Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen - Einkauf und Logistik - Marketing und Vertrieb - Personalwirtschaft - Assistenz und Sekretariat - Öffentlichkeitsarbeit und
Abschluss: - Zertifikat der DEKRA Akademie - Zeugnis der IHK nach bestandener Prüfung
Gültigkeit: Berufsabschluss "Kaufmann/-frau für Büromanagement " mit Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (schriftlich, mündlich)
Zielgruppe: - Personen, die bereits mehrere Jahre Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich, aber keinen Abschluss in ihrem ausgeübten Beruf haben - Personen, die ihre beruflichen Kenntnisse erweitern und vertiefen möchten - Personen, die sich beruflich verändern bzw
Voraussetzungen: Hauptschul- oder vergleichbarer Abschluss, mind. 4,5 Jahre Berufspraxis, Prüfungszulassung der zuständigen IHK sowie ein persönliches Beratungsgespräch
Grundlage: Die Zulassung zur Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis erfolgt auf der Grundlage des § 45 Absatz 2 Satz 3 des Berufsbildungsgesetzes.
Hinweis: *) Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer