Inhalt
Zur Vermeidung von Unfällen sowie Sach- und Personenschäden ist die sachgerechte Bedienung von Hubarbeitsbühnen Grundvoraussetzung. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallverhütung beinhalten daher eine Unterweisung aller Bediener* von Hubarbeitsbühnen.
- Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft - Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften - Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen - Bauarten und Baugruppen von Hubarbeitsbühnen - Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung, Notablass - Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung und Reparatur - Abnahme, Prüfung, Prüfbuch - Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie bei Stromübertritt - Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit - Arbeiten an öffentlichen Straßen, Böschungen und Gewässern - Transport auf der Straße - Personentransport - Praktische Übungen - Theorieprüfung und praktischer Einzeltest
Abschluss: Personenbezogener "Bedienerausweis Hubarbeitsbühnen" mit interner Prüfung durch die DEKRA Akademie (schriftlich und praktisch gem. DGUV Grundsatz 308-008).
Gültig: Der personenbezogene Bedienerausweis gilt unbefristet.
Zielgruppe: Personen, die im Bereich Hubarbeitsbühnen keine praktische Erfahrungen haben und zukünftig diese bedienen sollen.
- Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer
Voraussetzungen: Technisches Verständnis, Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung. Außerdem ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Rechtliche Grundlage: DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966), DGUV Vorschrift 1 (BGV A1), DGUV Grundsatz 309-003 (BGG 921), DGUV Regel 100-500 (BGR 500); BetrSichV., Arbeitsschutzgesetz.