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HACCP in der Praxis für Catering, Gastronomie und Handel

Inhalt

Als Verarbeiter und Vertreiber von Lebensmitteln tragen Sie ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber Ihren Kunden und Gästen. Die Kunden sind nur zufrieden, wenn Ihre Produkte nicht nur im Geschmack, sondern auch in der Qualität überzeugen. Um die Qualität und Sicherheit der Produkte und Speisen sicherzustellen, geht es nicht nur darum, das Einzelprodukt zu betrachten, sondern den gesamten Verarbeitungs- und Herstellungsprozess und die zu erbringende Dienstleistung im Fokus zu haben. Ein systematisches Vorgehen hilft bei der Umsetzung von vorbeugenden Maßnahmen, die Ihrer eigenen Sicherheit dienen, besonders im Hinblick auf die Produkthaftung und den Schutz des Verbrauchers. Dieses Seminar vermittelt Ihnen einen Überblick über die Verordnung (EG) 852/2004 zur Lebensmittelhygiene sowie deren Forderungen nach einem HACCP-Konzept und die praktische Anwendung.

  • Rechtliche Grundlagen des HACCP - Lebensmittelhygienische Rahmenbedingungen - Das HACCP aus dem Codex Alimentarius - Gefahren für die Lebensmittelsicherheit - Gefahrenanalyse und Risikobewertung - Festlegung kritischer Kontrollpunkte (CCP) - Überwachung von CCP-Korrekturmaßnahmen - Praktische Übungen mit Beispielen - Möglichkeiten zur Dokumentation - Das Verbraucherinformationsgesetz

Abschluss: Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Gültig: Der Ausbildungsnachweis gilt unbefristet.

Zielgruppe: Küchenleiter*, Verpflegungsleiter, Köche, Hauswirtschafter aus Großküchen bzw. Gemeinschaftsverpflegung, Inhaber, Küchenchefs aus Hotellerie und Gastronomie.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Kenntnis der deutschen Sprache

Rechtliche Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 852/2004

Sonstiges Merkmal
Hygieneschulung nach § 4 (Lebensmittelhygieneverordnung)

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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