Inhalt
Zielgruppe: - Gerüstbauer (m/w/d) - Gerüstbenutzer (m/w/d) - Gerüstverleiher (m/w/d) - Unternehmer (m/w/d) - Vorarbeiter (m/w/d) - Poliere (m/w/d)
Voraussetzungen: - Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im technischen Bereich - Kenntnisse und Fertigkeiten im Gerüstbau
Grundlage:- Arbeitsschutzgesetz - Betriebssicherheitsverordnung - DGUV Vorschrift 38 - TRBS 2121 - DGUV Information 201-011 - DIN EN 12810, 12811-1, 4420-1, 4420-3
Kursziel: Zertifikat 'Befähigte Person zum Prüfen von Gerüsten' der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch)
Von Gerüsten geht eine hohe Absturzgefährdung aus. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 2121 Teil 1 hat der Unternehmer bzw. der Gerüstbauer (m/w/d) sicherzustellen, dass Gerüste sicher benutzt werden können. Hierzu müssen diese auf eine ordnungsgemäße Montage und vor jeder Benutzung auf eine sichere Funktion hin geprüft werden. In diesem Seminar vermittelt Ihnen die DEKRA Akademie die notwendigen Kenntnisse der zur Prüfung befähigten Person.
Theorie - Rechtliche Grundlagen - Fachbegriffe - Gerüstklassen - Aufbau und Konstruktionen von Gerüsten - Aufgaben des Gerüsterstellers und des Nutzers - Kennzeichnung von Gerüsten - Prüfung auf Betriebssicherheit des Gerüstes - Dokumentation der Prüfungen nach Übergabe - Plan für die Benutzung - Wartung und Prüfung Prüfung
Mindestteilnehmerzahl: 6