Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 24.525 Weiterbildungskursen von 655 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Gerüste prüfen - Qualifizierung zur befähigten Person

Inhalt

Zielgruppe: - Gerüstbauer (m/w/d) - Gerüstbenutzer (m/w/d) - Gerüstverleiher (m/w/d) - Unternehmer (m/w/d) - Vorarbeiter (m/w/d) - Poliere (m/w/d)

Voraussetzungen: - Berufsausbildung oder vergleichbare Kenntnisse im technischen Bereich - Kenntnisse und Fertigkeiten im Gerüstbau

Grundlage:- Arbeitsschutzgesetz - Betriebssicherheitsverordnung - DGUV Vorschrift 38 - TRBS 2121 - DGUV Information 201-011 - DIN EN 12810, 12811-1, 4420-1, 4420-3
Kursziel: Zertifikat 'Befähigte Person zum Prüfen von Gerüsten' der DEKRA Akademie mit interner Prüfung (schriftlich, praktisch)

Von Gerüsten geht eine hohe Absturzgefährdung aus. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung und der TRBS 2121 Teil 1 hat der Unternehmer bzw. der Gerüstbauer (m/w/d) sicherzustellen, dass Gerüste sicher benutzt werden können. Hierzu müssen diese auf eine ordnungsgemäße Montage und vor jeder Benutzung auf eine sichere Funktion hin geprüft werden. In diesem Seminar vermittelt Ihnen die DEKRA Akademie die notwendigen Kenntnisse der zur Prüfung befähigten Person.

Theorie - Rechtliche Grundlagen - Fachbegriffe - Gerüstklassen - Aufbau und Konstruktionen von Gerüsten - Aufgaben des Gerüsterstellers und des Nutzers - Kennzeichnung von Gerüsten - Prüfung auf Betriebssicherheit des Gerüstes - Dokumentation der Prüfungen nach Übergabe - Plan für die Benutzung - Wartung und Prüfung Prüfung

Mindestteilnehmerzahl: 6

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren